Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die Demokratie und den Rechtsstaat in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht in Karlruhe hat heute in ihrem Urteil bestätigt, dass der Einsatz von Wahlcomputern in der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig war.
Gegen 10:08 Uhr sprachen die Richter ihr persönliches Urteil, welches große Konsequenzen für den Wahlapparat in Deutschland mit sich bringen wird. Alleine bei der Bundestagswahl 2005 wurden in rund 2000 Wahllokalen in mehreren Bundesländern Wahlcomputer eingesetzt, auf denen rund 2 Millionen Bürger (!!!) ihre Stime abgegeben haben. Der Politologe Joachim Wiesner und sein Sohn Ulrich Wiesner hatten eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Grund hierfür war, dass es bei dem Einsatz der Geräte unmöglich ist, das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren. Das die Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap nicht vor Angriffen geschützt sind, hatten unter anderem holländische Hacker im Juni 2007 bewiesen. Sie knackten den Wahlcomputer innerhalb von nur einer Minute.
Das Urteil bedeutet, dass bei den ausstehenden Wahlen in diesem Jahr die Wahlcomputer komplett abgeschafft werden. Anstatt dessen wird die Wahl wieder mit Wahlzetteln aus Papier durchgeführt. Die genaue Urteilsbegründung folgt…ich werde regelmäßig updaten!
Update: Laut focus.de führt die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt. Wahl bleibt also gültig.
Update 2: Geräte widersprechen laut dem Gericht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. (N24)
Update 3: Auf tagesschau.de gibts einen etwas längeren Artikel darüber mit Fragen und Antworten.
Update 4: n-tv berichtet auch auf ihrer Seite ausführlich über das Urteil. Sehr interessant darin:
“Der Tenor der Entscheidung könnte dazu verleiten zu meinen, das Gericht sei technikfeindlich und verkenne die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters”, sagte Vosskuhle. Dies treffe jedoch nicht zu. Der Einsatz von Wahlgeräten sei durchaus möglich. “Auch Internetwahlen hat das Gericht nicht etwa einen endgültigen Riegel vorgeschoben.” Voraussetzung sei jedoch, dass dabei der Grundsatz der öffentlichen Wahl gewahrt werde. Ihm messe das Gericht eine zentrale Bedeutung bei der demokratischen Willensbildung zu.
Update 5: Durch einen Tipp von Monika (Danke) auch ein Bericht von Futurezone.orf.at.
(Quellen: u.a. Twitter, N24, n-tv, SpOn etc.)







[...] Meetinx und bei Focus,future zone und bei Zeit recht herzlichen Dank an Herrn Wiesner, der klagte! [...]