Ein Bekannter von mir hatte folgendes Problem: Er betreibt eine rein private Homepage und berichtet von diesem und jenem. Von den Dingen, die er privat in seiner Familie erlebt über gesellschaftliche Anlässe und Dinge, die er als Angestellter in einer Firma Tag für Tag erlebt. Es ist also kein geschäftlicher Blog, auch will er damit kein Geld verdienen oder ähnliches. So wie seine Webseite gibt es in Deutschland Tausende. Und immer häufiger kommt die Frage, ob denn tatsächlich eine Impressumspflicht gegeben ist? Oft wird da auf das Telemediengesetz verwiesen, welches diesen Punkt genau klärt. Aber was steht da eigentlich explizit drin? Wichtig für diesen Fall ist eigentlich lediglich der §5 des Telemediengesetzes
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]
Dort ist explizit die Rede von geschäftsmäßigen Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Für die Online-Welt bedeutet dies: Sind auch nur kleinste Teile der Webseite gewerblich, so muss ein Impressum gemäß dem Telemediengesetz hinterlegt werden. Ist Google AdSense eingebaut: Impressumspflicht! Ist ein Werbebanner eingebaut: Impressumspflicht! Sind Affiliate-Links eingebaut: Impressumspflicht! Linkverkäufe oder ähnliches: Impressumspflicht! Also jede Tätigkeit, über die mit der Webseite Geld verdient wird, fällt unter diese Regelung. Da gibt es auch keinerlei Ausnahmen.
Bedeutet aber auch: Habt ihr keinerlei gewerbsmäßigen Hintergrund, dann müsst ihr auch keinerlei Impressum angeben. Es gibt in Deutschland kein allgemeines Impressumspflicht-Gesetz (Fantasiewort), welches jeden Blog unter xyz.bloghostinganbieter.de verpflichtet, seinen Namen, seine Adresse oder sonstwas zugänglich zu machen. Ein Impressum bei einer rein privaten Homepage ist also nach aktueller Gesetzeslage nicht notwendig.
Wer sich näher mit der Thematik befassen möchte, dem empfehle ich, das Telemediengesetz komplett mal online anzuschauen (ist gar nicht so lang) oder sich mit den verschiedenen Thematiken im Internet auseinanderzusetzen. Bei digi-info gibts einen kurzen aber lesenswerten Artikel dazu.
PS: Manchmal gehe ich lieber auf Nummer sicher. Diese Einschätzungen sind nicht juristisch geprüft sondern geben nur meine persönliche Einschätzung wieder. Jeder sollte sich selber mit dieser Thematik auseinandersetzen und ggf. von einer Fachstelle überprüfen lassen, ob seine persönliche Publikation vom Telemediengesetz betroffen ist oder nicht.
Update nach Kommentar von Crazygirl *Danke*
Apropos gewerblich: Man braucht nicht mal Geld damit zu verdienen, es reicht die offensichtliche Absicht. Also Adsense und Co, selbst wenn kein Cent damit umgesetzt wird, die Absicht dazu ist gegeben und damit die Impressumspflicht.






Dazu fällt mir aktuell etwas ein…
Ich wollte dir gestern eine email senden (wegen dem Feed), aber in deinem Impressum war keine angegeben.
Steht in dem Gesetz nicht auch, dass eine Mail-Adresse hinterlegt sein muss (und ein Kontaktformular _nicht_ reicht)?
Ah – danke für den Hinweis. Ich hatte die Mailadresse mal drin, habe sie dann aber wegen der Spamgefahr wieder rausgenommen und dafür das Formular eingestellt. Hast natürlich recht. Eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail (im Gesetz heißt es elektronische Post) ist auch zwingend erforderlich:
[...]Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,[...]
Habe es jetzt mal eingefügt in der Hoffnung, dass die Spambots zu blöd sind, es zu entziffern :-))
Ich habe es bei mir nicht als mailto-Link gemacht, sondern auch auf ein Formular verlinkt.
Und die eigentliche Mail-Adresse “getarnt”. Kannst du ja ggf. ähnlich machen… Sollte für die 08/15 Bots passen ;-)
/Edit: Ich sehe du hast es auch so gemacht :-)
name[[at]]domain[[dot]]tld :D
@Big2k: Ich habe mich bewusst gegen diese Schreibweise entschieden, da ich es nicht sonderlich schwer finde, sie so auszulesen.
Deswegen habe ich überall ein Bild meiner eMail Adresse genommen. Mittlerweile bin ich dazu übergegangen, die gesamten Pflichtangaben als Bild einzustellen. Rechtlich spricht nichts dagegen. Und egal wie auch immer Du eine eMail Adresse tarnst, die Spambots finden Sie und dann ist die Adresse schrott. Hab in meinen Anfangszeiten x Adressen damit zerschossen. Sämtliche Tricks haben nicht gezogen, bis ich dann zur Bild-Lösung griff. Das einzige was wirklich gegen diese lästigen Schmeissfliegen von Spambots hilft.
Apropos gewerblich: Man braucht nicht mal Geld damit zu verdienen, es reicht die offensichtliche Absicht. Also Adsense und Co, selbst wenn kein Cent damit umgesetzt wird, die Absicht dazu ist gegeben und damit die Impressumspflicht.
Bei der Sache mit dem Bild war ich mir nicht ganz sicher. Vielleicht können die Spambots das ja mittlerweile auch erkennen. Who knows *g* Aber mal schauen, ob die auch meinen Satz entschlüsseln können. Ansonsten habe ich ja noch millionen Möglichkeiten, sie auszutricken und eine andere Mailadresse zu verwenden :D
Deine Info bzgl. der Absicht füge ich gleich noch hinzu…danke.
Nö, Texte auf einem Bild können Spambots noch nicht erkennen, das kann bis dato nur das menschliche Auge. Ich würde das sofort in meinem Shop merken *zwinker*
Ich habe z.B. auch immer eine extrige Adresse nur für das Impressum, die ich nirgends sonst verwende. Neuerdings kommen im Shop darüber haufenweise Newsletter rein, die ich angeblich abonniert hätte… (Spammenschen) und netterweise wird der Austragen Link angeboten, ich klicke, bekomme eine double-opt-out email, damit ich meine unabsichtlich getätigte Abmeldung betätige und dann die Erfolgsmeldung. Danke, am nächsten Tag der nächste Newsletter, neues Spiel, neues Glück… Newsletter Vergewaltiger… Wenn der/die mich weiter so nerven, dann zeige ich sie an, nur leider ist das HGB nicht ganz so strikt wie das BGB…
Immer mit Impressum, dann kann es auch keinen Ärger geben. Wenn man eine eigene Domain hat, sind die Daten sowieso über Whois abrufbar.
Da ich mich mit dem Thema Impressum als Laie auch schon sehr oft beschäftigt habe, kann ich alle deine Ausführungen bestätigen. Viele verstehen das Wort privat nur als Abgrenzung zu einer Firma, was, wie von dir beschrieben natürlich falsch ist.
Was das Thema Impressum als Bild betrifft, ergibt sich die Frage nach Barrierefreiheit. Inzwischen können solche Bots auch Bilder lesen, je nach Professsionalität der Schreiber. Wen es privat interessiert kann sich mal ABBY Foto Reader ansehen.
Nur noch zur Ergänzung: die Adresse im Impressum muß ladefähig sein, d.h. unter anderem kein Postfach, Namen (auch Vornamen) dürfen nicht abgekürzt sein. Laut deutschem Recht muß auch eine Telefonnummer angegeben werden, solange die jüngste Entscheidung dazu vom EuGH in Deutschland noch nicht per Gesetz umgesetzt, sprich geändert ist. Bei der Angabe einer Mehrwertdienste-Nummer (z.B. 0180 …) ist ein Kostenhinweis zwingend vorgeschrieben.
Das TMG sagt private Webseiten sind, wenn sie nur für Familie, Freunde und Bekannte zugänglich sind impressumsfrei. “Zugänglich” bedeutet, eine geschlossene Benutzergruppe (Benutzername + Passwort).
Muss das Impressum auf jeder Seite erreichbar sein? Oder kann ich zb. in meiner Navigation ein Link “about”(auf jeder Seite sichtbar) einfügen und auf der Seite (about) ein Link zum Impressum einfügen und dann erst das Impressum legen? So ist das auch bei Google.de.
@User: Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich auf jeder Seite einen Link zum Impressum einfügen.
“Ist Google AdSense eingebaut: Impressumspflicht! Ist ein Werbebanner eingebaut: Impressumspflicht! Sind Affiliate-Links eingebaut: Impressumspflicht! Linkverkäufe oder ähnliches: Impressumspflicht! Also jede Tätigkeit, über die mit der Webseite Geld verdient wird, fällt unter diese Regelung. Da gibt es auch keinerlei Ausnahmen.”
Das ist nicht ganz korrekt, siehe LG München, Urteil aus 2007:
Das LG München I hat bestätigt, dass die Verwendung von Werbebannern auf einer Website nicht notwendigerweise dafür spricht, dass die fragliche Website gewerblich geführt wird. Gestritten hatten der Inhaber der Marke “studi” und der Inhaber der Domain “www.studi.de”. Letzterer verteidigte sich damit, die Domain allein zu privaten Zwecken geführt zu haben, so dass markenrechtliche Ansprüche ausschieden. Dies bestätigte das LG München I in einer intensiven Befassung mit einschlägigen Vorentscheidungen.
Quelle:
http://www.damm-legal.de/lg-muenchen-wird-eine-private-website-durch-werbeeinblendungen-gewerblich
Grüße,
Entrepreneur
Ist ein Werbebanner eingebaut: Impressumspflicht! Sind Affiliate-Links eingebaut: Impressumspflicht! Linkverkäufe oder ähnliches: Impressumspflicht! Also jede Tätigkeit, über die mit der Webseite Geld verdient wird, fällt unter diese Regelung. Da gibt es auch keinerlei Ausnahmen.
awesome!
Hi vielen Dank für den Post, habe enur eine Anmerkung zum Thema Emails, wenn man verhindern möchte, das man voll gespamt wird einfach das Impressum als Bild einfügen bzw. die Email schützt vor Roboter angriffen ganz gut.