Sehr geehrte Damen und Herren,
laut verschiedenen Berichten im Internet sieht die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) vor, dass ab Anfang 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen laut den Medienberichten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.
Tausende von Menschen betreiben in Deutschland sogenannte Internet-Blogs. Ich betreibe unter http://www.meetinx.de ebenfalls einen Blog, den ich bereits seit mehreren Jahren regelmäßig pflege und mit dem “Besten aus Werbung, Web und Marketing” fülle. Ich schreibe vornehmlich über neue Werbekampagnen, interessante neue Ansätze in der Vermarktung und allgemeine Inhalte wie Kino, Web und Multimedia und vermarkte meine Website auch an Werbekunden.
Der Gesetzgeber hat hierfür “[...]ein leicht handhabbares Selbstklassifizierungssystem wird[...]” angekündigt, welches “[...]dafür von den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Verfügung gestellt werden[...]” wird. Leider finde ich, der den gesetzlichen Anforderungen entsprechen möchte, keinerlei Informationen über das genaue Vorgehen bei Ihnen auf der Website. Weder auf den Seiten der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), noch auf Seiten der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Eine technische Altersüberprüfung sowie eine Sendezeitbeschränkung für journalistische Inhalte ist meiner Ansicht nach weder sinnvoll noch praktisch umsetzbar. Schließlich soll mein Blog (der definitiv auch für unter 18jährige geeignet ist) ja nicht nur Nachts gelesen werden können.
Ich bin mir sicher, dass nicht nur ich sondern Tausende von Bloggern und Journalisten, die im Internet ihre Publikationen veröffentlichen, durch diese sehr geheimnisvolle Vorgehensweise und den extrem kurzen Informationszeitraum von der Gesetzgebung bis zum Start (laut aktueller Planung sind es nur noch 4 Wochen bis das Gesetz in Kraft tritt) verunsichert sind.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich als Blogbetreiber und meine zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in Deutschland auf rechtssicherer und einfacher Basis den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen können.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Alper Iseri
PS: Quelle mit weiteren Informationen.
Update: Zum Glück gibt es so tolle Juristen wie Udo Vetter. Seinen Artikel sollte man sich durchlesen. Ich bin jetzt schon viel beruhigter…warte aber dennoch auf Antwort von der FSM ;-)






[...] Iseri hat mittlerweile “Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter” (FSM) allgemein um Stellungnahme gebeten. Antwort steht noch aus. Interessant finde ich seine Haltung “der den gesetzlichen [...]
Hallo Alper,
vielleicht eine Idee, mit Anfragen zu beglücken, wie man denn das so schnell und richtig umsetzt? Auch ich bin vollkommen verunsichert. Ich frage mich auch, inwieweit da der komplette Bildungsbereich (innerschulisch, außerschulisch wie gesellschaftlich) für einen Zeitraum X im Netz nicht Verfügbar macht.
Werde mal meinen derzeitigen Fachanwalt für Internet und IT fragen, welchen in noch habe, der kann mir sicherlich dazu was sagen. Hoffentlich…
Wo haben eigentlich alles das her das man kennzeichnen muss und einen Schutz einbauen muss? Wenn richtig gekennzeichnet ist per Metatags und/oder Schnittstellen BlaBla regelt den Zugang Jugenschutzsoftware. Nur wer nicht kennzeichnet oder falsch kennzeichnet muss den Zugang beschränken.
Schön das du auch mal wieder einen Artikel schreibst. Bleib bei dem Thema am Ball und berichte uns unbedingt davon.
Klasse, Alper :-)
Bin gespannt ob da eine Antwort kommt…
Ah …. sehr interessanter Artikel. Da ich selbst Blogs betreibe freue ich mich immer sehr wenn man über derartiges aufgeklärt wird. Man kann schon behaupten das man mittlerweile im Netzt auf seehr dünnem Eis unterwegs ist. Mach weiter so, vielleicht kann man dann die ein oder andere Problematik umgehen bzw. vermeiden.
Danke, weiter so!
Ich will keinen meetinx-dongle!
Im Internet darf man ja nichts mehr sagen, daher nur der kurze Hinweis: elektronischer Personal-Ausweis … denkt mal ne Sekunde drüber nach.
Irgendwie habe ich so das Gefühl, dass man bei der FSM selbst noch nicht genau weiß wie das Gesetz umgesetzt werden soll…
Hallo Alper,
ich will für dich hoffen das du schnellstens eine Antwort bekommst. Andererseits denke ich das diese ggf. in einem ebenso schwammigen Juristendeutsch verfasst sein wird wie der JMStV selbst. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Jugendschutz ist sicherlich eine Angelegenheit die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, keine Frage, aber m.E. nach wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt.
Aber so ist man es leider bereits gewohnt von unseren Damen und Herren die hierzulande etwas zu sagen haben. Ich darf diesbezüglich an das Desaster mit Abmahnungen der ersten Novelle im Bereich Muster Widerrufsbelehrung und Muster Rückgaberecht im eCommerce erinnern.
Der Artikel von Udo Vetter ist lesenswert, mittlerweile gibt es andernorts jedoch auch andere Meinungen dazu. Hier bleibt es abzuwarten was in den nächten tagen passiert und es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren.